Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.08.1981 - 2 UF 52/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,19802
OLG Zweibrücken, 19.08.1981 - 2 UF 52/81 (https://dejure.org/1981,19802)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.08.1981 - 2 UF 52/81 (https://dejure.org/1981,19802)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. August 1981 - 2 UF 52/81 (https://dejure.org/1981,19802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,19802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 1073
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.08.1981 - 2 UF 52/81
    Es ist allgemein anerkannt, daß bei bestehender Ehe dem Wesen der Ehe entsprechend für beide Ehegatten die Verpflichtung besteht, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu verringern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist (vgl. BGH FamRZ 1977, 38, 40 mwN - betreffend die Verpflichtung zur Einwilligung in die steuerliche Zusammenveranlagung).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten

    In Anlehnung hieran ist seit Inkrafttreten des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG in der Rechtsprechung insbesondere der Oberlandesgerichte eine aus § 242 BGB folgende unterhaltsrechtliche Nebenpflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zu dem begrenzten Realsplitting entwickelt worden (OLG Koblenz FamRZ 1980, 791, 792; OLG Frankfurt FamRZ 1981, 293, 294; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 1073, 1074; OLG Bamberg FamRZ 1982, 301; OLG Köln, FamRZ 1982, 383; KG FamRZ 1982, 1020 und Urteil vom 3. Juni 1982 - 15 UF 145/82 - OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 73, 74; OLG Stuttgart Urteil vom 26. März 1982 - 15 UF 58/81 - AG Ratingen FamRZ 1982, 613; vgl. auch Kuch FamRZ 1979, 559 ff).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1982 - 3 UF 44/82
    Daher kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte seine Zustimmungserklärung da- von abhängig machen, daß ihm zunächst der steuerliche Nachteil ausgeglichen wird (so der Bundesgerichtshof FamRZ 1977, 38, 40 für das steuerliche Splitting, und die vorgenannten Oberlandesgerichte zum Realsplitting; ferner OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 1073, 1074; AmtsG Solingen FamRZ 1981, 1183, 1184; AmtsG Ratingen FamRZ 1982, 613).
  • KG, 03.06.1982 - 15 UF 145/82

    Zustimmungspflicht eines unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten zur

    Rechtlich zutreffend ist das Amtsgericht sodann davon ausgegangen, daß die Beklagte aufgrund der früheren Ehe und der Nachwirkungen derselben sowie des zwischen den Parteien bestehenden gesetzlichen Unterhaltsrechtsverhältnisses nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet war und ist, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, und ihn in seinen finanziellen Angelegenheiten nach Möglichkeit zu schonen, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (OLG Koblenz FamRZ 1980, 791, 792; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 1073, 1074; Kuch, FamRZ 1979, 559, 561; Buob, FamRZ 1981, 233, 234; vgl. auch BGH FamRZ 1977, 38 ff für den gleichgelagerten Fall der Zustimmung zu der einkommensteuerlichen Zusammenveranlagung der Ehegatten).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht